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Die neue Gebäuderichtlinie — Richtlinie (EU) 2024/1275, meist EPBD 2024 genannt — ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten 1. Für Neubauten sind drei Punkte entscheidend:
- Nullemissionsgebäude: Neue Gebäude der öffentlichen Hand müssen ab 1. Jänner 2028 Nullemissionsgebäude sein, alle übrigen Neubauten ab 1. Jänner 2030 — sehr niedriger Energiebedarf, vor Ort keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen 1 2.
- Solarpflicht: Neue öffentliche und Nichtwohngebäude über 250 m² Nutzfläche müssen ab Ende 2026 mit Solaranlagen ausgestattet werden, neue Wohngebäude ab Ende 2029 — soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll 2.
- Treibhauspotenzial über den Lebenszyklus: Ab 2028 ist es für Neubauten über 1.000 m², ab 2030 für alle Neubauten im Energieausweis auszuweisen 1.
Wann gilt das in Österreich? Die Richtlinie richtet sich an die Mitgliedstaaten; die Umsetzung in nationales Recht war bis 29. Mai 2026 vorgesehen 1 4. Baurecht ist Ländersache — die Anforderungen kommen über die Bauordnungen der Länder und die OIB-Richtlinie 6, in der das Österreichische Institut für Bautechnik die Anforderungen der Länder bündelt 3 4. Für ein konkretes Projekt zählt der Stand der jeweiligen Landesbauordnung zum Zeitpunkt der Einreichung.
Zusammengefasst aus dem Richtlinientext und den Seiten von OIB und WKO — die Fassung der Landesumsetzung solltest du im RIS nachschlagen.
Quellen (6)
- [1] Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden eur-lex.europa.eu
- [2] Energieeffizienz von Gebäuden: Parlament nimmt neue Vorschriften an europarl.europa.eu
- [3] OIB-Richtlinie 6 — Energieeinsparung und Wärmeschutz oib.or.at
- [4] EU-Gebäuderichtlinie: Was die EPBD 2024 für Betriebe bedeutet wko.at
2 weitere Quellen
- [5] Bauordnung für Wien — konsolidierte Fassung ris.bka.gv.at
- [6] Nullemissionsgebäude — Definition und Anforderungen energieinstitut.at