Wohnhausanlage Lindengasse 14

24 Cg 187/25b · Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien — Befundaufnahme 26.02.2026

5 Gutachten

Zu Frage 1 (Vorliegen und Umfang der Schäden): Feuchte- und Schimmelschäden liegen vor. Betroffen sind die hofseitige Sockelzone auf ganzer Gebäudebreite (ca. 16 m, Schadenshöhe bis 60 cm; B01, B02), die hofseitige Kelleraußenwand (B06, B07), die Wohnung Top 2 (B04, B05, B08) sowie die Wohnung Top 11 (B10).

Zu Frage 2 (Ursachen): Hauptursache ist die mangelhafte Ausführung des Sockelanschlusses der Bauwerksabdichtung. Die in der Sondierung S1 festgestellte Ausführung — Abdichtungsende ca. 5 cm über Oberkante Rohdecke, kein Hochzug über Gelände (B02) — widerspricht sowohl dem eigenen Detailplan D-402 als auch den Regeln der Technik: ÖNORM B 3692 verlangt für erdberührte und spritzwasserbeanspruchte Sockelbereiche einen Abdichtungshochzug von mindestens 30 cm über Gelände.

Zu Frage 3 (Sanierung und Kosten): Die Sanierung hat an den Ursachen anzusetzen und folgt der Systematik der ÖNORM B 3692 sowie der ÖNORM B 3355. Die acht Positionen ergeben EUR 94.300 netto zuzüglich USt bei rund acht Wochen Sanierungsdauer.

Zu Frage 4 (merkantiler Minderwert): Bei fachgerechter Ausführung samt dokumentierter Erfolgskontrolle handelt es sich um einen zur Gänze behebbaren Mangel; ein merkantiler Minderwert verbleibt nicht.