Wohnhausanlage Lindengasse 14

24 Cg 187/25b · Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien — Befundaufnahme 26.02.2026

7 Schlussbemerkung

Dieses Gutachten wurde nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der beigezogenen Unterlagen, der eigenen Befundaufnahme und der veranlassten Untersuchungen erstattet. Die Gefertigte erklärt, von keiner der Parteien befangen zu sein.

Wien, am 17.07.2026 · DI Dr. Sabine Kargl, allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Bauwesen