HWB-Grenzwert Bestand
Zusammenfassung
Prüfergebnis: 85 %Maßgeblich ist die Ausgabe 2015: zulässig war 16 × (1 + 3,0/lc).
Der Grenzwert hängt nicht am Baujahr und nicht am heutigen Stand der Technik, sondern am Einreichzeitpunkt: Was 2016 eingereicht wurde, wird nach der Ausgabe beurteilt, die 2016 in Kraft war. Für ein Bestandsgebäude ist das der Unterschied zwischen „entspricht“ und „entspricht nicht“.
Wichtig ist dabei das Datum der Einreichung, nicht das der Baubewilligung oder der Fertigstellung. Wird das Projekt nach der Einreichung wesentlich geändert, beginnt die Frage von vorne — dann kann die neuere Ausgabe maßgeblich werden.
- Für die Beurteilung ist die zum Einreichzeitpunkt geltende Ausgabe maßgeblich.
- Bei Einreichung 2016 galt die OIB-Richtlinie 6 in der Ausgabe 2015.
- Dort war bis 31.12.2016 der Faktor 16 anzuwenden, ab 01.01.2017 der Faktor 14.
- Nach der Ausgabe 2023 gilt 10 × (1 + 3,0/ℓc); seit 2025 liegt eine neuere Ausgabe vor.
- Ausgabenhistorie
- 16 bzw. 14 (Ausgabe 2015) → 12 bzw. 10 (Ausgabe 2019) → 10 (Ausgabe 2023).
- Welche Ausgabe im Bundesland in Kraft war, richtet sich nach dessen Bautechnikverordnung — die Übernahme erfolgte nicht überall zeitgleich.
- Bei einer Änderung des Bauvorhabens nach der Einreichung kann die neuere Ausgabe maßgeblich werden.