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Geländerhöhe Absturzsicherung

Suche Wie hoch muss ein Geländer bei einer Absturzhöhe von 9 m sein?

Zusammenfassung

Prüfergebnis: 80 %
Neuere Ausgabe vorhanden: OIB-Richtlinie 4, Ausgabe 2023-05. Zitiert ist Ausgabe 2019-04 aus dem Bestand.
Antwort

Die erforderliche Höhe der Absturzsicherung beträgt 1,00 m, gemessen ab der Standfläche.

Bei 9 m Absturzhöhe liegt der Fall im mittleren Band der Richtlinie: über der Schwelle von 60 cm, ab der überhaupt gesichert werden muss, und unter 12 m, ab denen 1,10 m verlangt sind. Die 1,00 m sind damit kein Richtwert, sondern das Mindestmaß — unterschritten werden darf es nur in den ausdrücklich genannten Sonderfällen.

Für die Ausführung heißt das zweierlei: Das Maß wird ab der Standfläche genommen, nicht ab Rohfußboden, und ein späterer Aufbau (Estrich, Terrassenbelag, Kiesschüttung) verringert die wirksame Höhe. Wer knapp plant, unterschreitet nach der ersten Sanierung.

Herleitung
  • Zu sichern ist ab 60 cm Fallhöhe, wenn eine hohe Absturzgefahr besteht — jedenfalls aber ab 1,00 m (Pkt. 4.1.1).
  • Die Höhe der Absturzsicherung hat mindestens 1,00 m zu betragen, ab mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m (Pkt. 4.2.1).
  • 9 m liegen unter dieser Schwelle: Es bleibt bei 1,00 m.
  • Gemessen wird von der Standfläche aus.
Zu beachten
  • Abweichende Höhen
    • Bei Wohnungstreppen genügen 90 cm.
    • Bei Brüstungen mit mindestens 20 cm oberer Tiefe darf um die halbe Brüstungstiefe abgemindert werden, nicht unter 85 cm.
  • Im Bauzustand gilt anderes Recht
    • Solange gebaut wird, greift die Bauarbeiterschutzverordnung: Absturzgefahr besteht dort ab 1,00 m an Wandöffnungen und Stiegen, ab 2,00 m an sonstigen Arbeitsplätzen (§ 7 BauV).
    • Die 1,00 m der Richtlinie gelten für das fertige Gebäude — beide Schwellen stehen nebeneinander, nicht gegeneinander.
  • Die Ausführung entscheidet mit
    • Zwischen 15 cm und 60 cm über der Standfläche sind horizontale oder schräge Elemente nur zulässig, wenn das Hochklettern erschwert wird (Pkt. 4.2.3).
    • Öffnungen dürfen zumindest in einer Richtung nicht größer als 12 cm sein (Pkt. 4.2.4).
Anschlussfragen
Hintergrundinfos

Die Höhe wird von der Standfläche gemessen, nicht ab Oberkante Fertigfußboden — bei Treppen ist das die Stufenvorderkante, weshalb die gemessene Höhe am Antritt anders ausfällt als am Podest. Punkt 4.1.1 kennt zwei Schwellen: ab 60 cm Fallhöhe gilt die Pflicht nur bei hoher Absturzgefahr, ab 1,00 m jedenfalls. Die Richtlinie nennt außerdem Fälle, in denen eine Absturzsicherung dem Verwendungszweck widerspricht (Laderampen, Schwimmbecken) — dort entfällt sie.

Weitere relevante Normen
OIB-Richtlinie 4 · Ausgabe 2023-05 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit — neuere Ausgabe Nicht im Bestand Öffnen
ÖNORM B 5371 · Ausgabe 2020-06 Treppen, Geländer und Brüstungen im Hochbau Im Bestand Öffnen
ÖNORM EN ISO 14122-3 · Ausgabe 2016-10 Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen Nicht im Bestand Öffnen